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Das Amtsgericht Tostedt warnt vor Fake-Rechnungen


Aktuell häufen sich gefälschte Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen in das Handelsregister.


Bitte prüfen Sie daher vor einer Zahlung unbedingt die Rechnung!

- Vergleichen Sie das darin angegebene Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz des Amtsgerichts.

- Der Kostenansatz des Gerichts beruht ausnahmslos auf gesetzlichen Regelungen (z. B. HRegGebV)

- Kostenrechnungen des Amtsgerichts Tostedt enthalten grundsätzlich die telefonische Durchwahl und den
Namen des Bearbeiters sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung.



Abbildung einer Fake-Rechnung mit Hinweisen Bildrechte: AGTOS
1 - Das Amtsgericht verwendet in seinen Schreiben niemals Hoheitszeichen des Bundes.


2 - Der Schriftverkehr per eMail ist in Rechtssachen nicht rechtsverbindlich, daher enthalten die Kostenrechnungen des Gerichts keine eMail-Adressen.

3 - Amtliche Schreiben enthalten über dem Anschriftenfeld die Absenderadresse.

4 - An dieser Stelle weist der Rechnungssteller ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um eine Dienstleistung handelt,...

5 - ...die Sie durch Zahlung des Betrages annehmen können.

6 - Die reguläre Zahlungsfrist bei Kostenrechnungen des Amtsgerichts beträgt 14 Tage, um Ihnen ausreichend Zeit zu geben, bei Rückfragen den Kontakt zum Registergericht zu suchen oder die Rechnung durch Ihren Rechtsbeistand prüfen zu lassen.

7 - Das Amtsgericht Tostedt verwendet seit ca. 2015 keine Überweisungsträger mehr.

Bitte beachten Sie, dass die Darstellung der gefälschten Rechnung lediglich exemplarisch erfolgen kann und sich unter Umständen verschiedene Varianten im Umlauf befinden.


Bei eventuellen Rückfragen verwenden Sie bitte nicht die in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung angegebene Telefonnummer bzw. eMail-Adressen, sondern wenden sich vertrauensvoll an das Amtsgericht Tostedt.

Schmuckgrafik Fake-Rechnung   Bildrechte: AGTOS
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