Mediation beim Amtsgericht Tostedt
Bei vielen Streitigkeiten scheint der Gang zum Gericht oft unausweichlich. Wer aber einmal Beteiligter in einem Rechtsstreit war, der weiß, dass ehemals gute persönliche oder geschäftliche Beziehungen zu Nachbarn, Vermietern oder Geschäftspartnern häufig im Prozess verloren gehen. Ebenso verhält es sich, wenn Streitigkeiten in der Familie vor einem Familienrichter geklärt werden müssen:
Die Fronten verhärten sich.
Das Gespräch findet nur noch über die eingeschalteten Anwälte statt.
Gibt es da noch einen Weg zurück an den Verhandlungstisch?
Es gibt ihn:
Das Amtsgericht Tostedt bietet das Verfahren der gerichtsnahen Mediation an, wenn in einer Zivil- oder Familiensache ein Verfahren beim Amtsgericht Tostedt anhängig ist. Die Mediation wird im Rahmen des sogenannten Güterichterverfahrens angeboten. Sind die Parteien einverstanden, wird das Verfahren an einen sogenannten Güterichter abgegeben, das eigentliche Streitverfahren ruht.
Der Güterichter wird versuchen, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Im Mediationsgespräch können Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten besser herausgearbeitet und berücksichtigt werden. Im Mittelpunkt stehen die Bedürfnisse der Parteien und ihre Argumente. Die Beteiligten bestimmen selbst, wie der Konflikt gelöst wird. So kann eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten oder wieder geschaffen werden.
Ziel ist es, einen gerichtlichen Vergleich mit den Parteien zu schließen, der das streitige Verfahren beendet. Durch die Inanspruchnahme des Güterichters entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema und zu den Vorteilen einer Mediation erhalten Sie in dem auf der rechten Seite zum Download bereit gestellten Informationsblatt sowie hier (Link zu www.mediation-in-niedersachsen.com) und über das Landesjustizportal (Link zum Artikel Mediationsverfahren des Landesjustizportals)