Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe
ist eine Form staatlicher Unterstützung, mit der die Kosten eines Gerichtsverfahrens und die eigenen Anwaltskosten finanziert werden. Voraussetzung ist, dass Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten eines Prozesses nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können und die Durchsetzung Ihres Begehrens vor Gericht hinreichend erfolgversprechend erscheint. Bitte beachten Sie, dass in einigen Angelegenheiten die Prozesskostenhilfe auch Verfahrenskostenhilfe genannt wird, zum Beispiel in Familienangelegenheiten.
Auf der Internetseite „Justiz-Services - Rechtsinformationen und digitale Anwendungen“ können Sie den Prozesskostenhilfeantrag (inkl. des Formulars „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“) bereits ausfüllen. Anschließend können Sie den Antrag ausdrucken und – ergänzt um die erforderlichen Belege – per Post oder über „Mein Justizpostfach“ vollständig digital versenden (Prozesskostenhilfe - Information und Formular).