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Beratungshilfe

ist eine Form staatlicher Unterstützung, mit der in bestimmten Rechtstreitigkeiten anfallende außergerichtliche Rechtsanwaltskosten übernommen werden können. Die eigentliche Beratung findet nicht durch das Gericht, sondern bei einem selbst zu beauftragenden Rechtsanwalt statt.

Durch die Beratungshilfe soll es auch Bürger/innen mit geringem Einkommen ermöglicht werden, eine rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen, wenn diese erforderlich ist.


Weitere Informationen zur Beratungshilfe finden Sie unter dem Link zum Landesjustizportal.

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