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Das Grundbuchamt

Das Grundbuch ist ein amtliches Register, in dem Grundstücke und so genannte grundstücksgleiche Rechte
(z. B. Wohnungs- und Teileigentum, Erbbaurechte) eingetragen sind. Für die Führung der Grundbücher ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Grundstücke liegen.

Wie bei allen anderen Gerichten in Niedersachsen auch, wird das Grundbuch beim Amtsgericht Tostedt nur noch elektronisch geführt.

Wer beim Amtsgericht Tostedt ein Grundbuch einsehen möchte, muss ein berechtigtes Interesse darlegen (§ 12 GBO), da Eigentümer und eingetragene Berechtigte gegen unbefugte Einsicht zu schützen sind. Ein berechtigtes Interesse hat grundsätzlich jeder, der als Eigentümer, Berechtigter (z. B. Wegerecht, Wohnrecht, Nießbrauch) oder Gläubiger (z. B. Grundschuld, Hypothek) eingetragen ist. Ob die Einsicht in das Grundbuch zu gestatten ist, entscheidet der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle gemäß § 12c GBO. Die Grundbucheinsicht ist gebührenfrei.

Einfache oder amtliche Ausdrucke können schriftlich oder persönlich beim Grundbuchamt beantragt werden gegen eine Gebühr von 10 EUR (einfach) bzw. 20 EUR (amtlich). Telefonische Antragstellung reicht nicht aus.
Bei persönlicher Antragstellung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und - falls erforderlich - weitere Nachweise Ihrer Berechtigung zur Grundbucheinsicht (z. B. Vollmacht des Eigentümers, vollstreckbaren Titel bei einer Forderung gegen den Eigentümer) mit.


Bitte beachten Sie folgenden Hinweis zur Anforderung von Grundbuchausdrucken durch Internetdienstleister:

Verschiedene Dienstleister bieten im Internet sogenannte "Online-Grundbuchauszüge" an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der Grundbuchämter. Für diese und weitere Dienstleistungen erheben die Anbieter regelmäßig überhöhte oder zusätzliche Gebühren. In mehreren Fällen ist trotz Zahlung der Kosten kein Grundbuchausdruck übersandt worden. Oftmals sind die Anträge der Dienstleister unvollständig und werden durch das Grundbuchamt zurückgewiesen.


Informationen zu notwendigen Unterlagen für Änderungen im Grundbuch finden Sie in dem zum Download für Sie bereitgestellten Merkblatt.


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Landesjustizportal (Link zum Artikel Grundbuch des Landesjustizportals).

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