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Information der Grundbuchämter über die Grundsteuerreform:

Ein Grundbuchauszug wird für das Ausfüllen der Grundsteuererklärung nicht benötigt


Einen Grundbuchauszug benötigen die Bürgerinnen und Bürger für das Ausfüllen der in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 abzugebenden Grundsteuererklärung nicht. Alle grundstücksbezogenen Angaben, die für die Steuererklärung benötigt werden, sind in dem hierfür entwickelten kostenlosen Grundsteuer-Viewer abrufbar.

Diesen finden Sie hier (Link zum Grundsteuer-Viewer).

Schmuckgrafik zum Thema "Neue Werte: Grundsteuerreform in Niedersachsen" Bildrechte: OLGCE
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