Die Rechtsantragstelle
- gerichtliche Verfahren durch die Stellung eines entsprechenden Antrages einzuleiten,
- Anträge in bereits anhängigen Verfahren zu stellen,
- in dringenden, eiligen Angelegenheiten den Erlass einer einstweiligen Verfügung zu beantragen,
- Fragen zu den Voraussetzungen und Abläufen der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe und der Beratungshilfe zu stellen.
Die Rechtsantragstelle steht jedermann unabhängig von seinen Einkommensverhältnissen offen, der in einem Zivilprozess oder in einem familiengerichtlichen Verfahren einen formgerechten Antrag stellen möchte.
Ausgenommen sind Anträge, für die Anwaltszwang besteht. Dies wären zum Beispiel Anträge auf Ehescheidung oder in Zivilsachen, bei denen der Streitwert 5.000,00 Euro übersteigt.
Alle Erklärungen oder Anträge werden durch den/die Bürger/in in der Rechtsantragstelle zu Protokoll gegeben.
Anträge in Betreuungs-, Nachlass- oder Strafverfahren sowie Kontenfreigaben oder Vollstreckungsschutzanträge können direkt in der betreffenden Abteilung des Amtsgerichts Tostedt gestellt werden.
Die Rechtsantragstelle ist Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Mit Wartezeiten ist zu rechnen.
In sehr dringenden Fällen ist auch eine Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten möglich. Es empfiehlt sich hierzu eine vorherige telefonische Ankündigung.
Eine rechtliche Beratung findet nicht statt!
Die in der Rechtsantragstelle aufgenommenen Klagen, Anträge oder einstweiligen Verfügungen werden nach Abschluss der Aufnahme umgehend in den allgemeinen Geschäftsgang des Amtsgerichts weitergeleitet. Der jeweilige Vorgang wird dann in der zuständigen Abteilung (z. B. Zivilgericht oder Familiengericht) erfasst und durch den zuständigen Sachbearbeiter weiter bearbeitet. Eine Entscheidung über einen gestellten Antrag wird in der Rechtsantragstelle nicht getroffen. Auch sind Aussagen über mögliche Erfolgsaussichten oder Entscheidungsprognosen nicht möglich.
Mögliche Anträge (keine abschließende Aufzählung):
- Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz
- Herausgabeklagen
- einstweilige Verfügungen
- Einspruch gegen ein Versäumnisurteil
- Klageerwiderungen
- Namensänderungen gem. § 1618 BGB
- Anträge auf familiengerichtliche Genehmigungen
- Räumungsklagen
- Abänderung des Sorgerechtes für minderjährige Kinder
- Umgangsrecht bei Trennung oder nach Scheidung
- Unterbringung eines minderjährigen Kindes
- Zahlungsklagen
- Anträge auf Festsetzung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft
- Zuweisung der Ehewohnung
- Vaterschaftsanfechtungen
- Anregungen nach § 1666 BGB
Benötigte Unterlagen
Für eine Antragstellung wird ein gültiger Personalausweis, Reisepass oder ein anderes internationales Ausweispapier benötigt.
Des Weiteren sollten alle Beweismittel (Schriftstücke, Urkunden, Fotos, Zeugenaussagen) mitgebracht werden, die Ihrer Meinung nach für das angestrebte Verfahren von Bedeutung sind.
Es sollten möglichst viele Unterlagen bei Antragstellung in Kopie mitgebracht werden.
Dies können z. B. sein:
- genaue (notfalls von Hand geschriebene) chronologische Aufstellung der Geschehnisse der letzten Tage / Wochen / Monate
- bei körperlichen Übergriffen: ärztliche Atteste über zugefügte Verletzungen
- bei gestellter Strafanzeige: vollständige Abschrift des Anzeigentextes (ist ggf. bei der zuständigen Polizeidienststelle anzufordern)
- Abschriften von Polizeieinsatzprotokollen, soweit Polizeieinsätze nötig waren
- falls Zeugen vorhanden sind: kurze schriftliche Schilderung der Ereignisse,
die bezeugt werden können (mit Adresse und Unterschrift des Zeugen) - derzeitige, genaue Adresse der gegnerischen Partei
- soll für das Verfahren Verfahrenskostenhilfe beantragt werden,
müssen Unterlagen über die finanzielle Situation vorliegen (Lohnabrechnung, Bescheide der Sozialbehörden, Kontoauszüge etc.). Den Vordruck für die Erklärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erhalten Sie direkt beim Amtsgericht Tostedt. Sie finden das Formular auch auf dem Formularserver (Link zum Formularserver des Bundes und der Länder).