Zwangsvollstreckungsverfahren
Als Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht Tostedt zuständig für gerichtliche Handlungen, welche die Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte zum Gegenstand haben. Es geht dabei um die zwangsweise Durchsetzung der titulierten Geldforderungen des Gläubigers. Dieser hat die Möglichkeit, seinen Anspruch durch Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners zu befriedigen. Die dafür einschlägigen Vorschriften befinden sich in der Zivilprozessordnung. Das Vollstreckungsgericht bearbeitet aber auch Anträge der Schuldner entsprechend der in der Zivilprozessordnung vorgesehenen Schutzvorschriften.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Landesjustizportal (Link zum Artikel Zwangsvollstreckung beim Landesjustizportal)